Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Die Soundarchive Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH (Nachfolgend "Soundarchive") ist Inhaberin der Marken SCORBE® und SOUND-ARCHIVE.com® und der gleichnamigen Domains.
Für die Geschäftsbeziehung Soundarchive und dem Kunden sowie für die Nutzung auch unentgeltlicher Dienste auf den Webseiten von Soundarchive gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Nutzung der Dienste von Soundarchive gültigen Fassung. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen von Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Soundarchive stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Leistungen

Soundarchive vertreibt Lizenzen an Musikwerken (im Folgenden: Werke) zur kommerziellen Nutzung in audiovisuellen Produktionen wie Filme, Werbung, Computersoftware etc. Zu diesem Zwecke werden die Werke, an denen Kunden Nutzungsrechte erwerben können über die Website SCORBE.com zur Verfügung gestellt.

Kunden können alle Werke auf der Website vorhören. Von einem Großteil des Repertoires, können zu Testzwecken Dateien in MP3 Qualität unentgeltlich angefordert werden (§ 3). Gegen Entgelt können Lizenzen an diesen Werken für verschiedene Nutzungsarten direkt online erworben werden (§ 4).

Bei einigen Werken muss die Lizenz über ein Kontaktformular individuell beantragt werden (§5).


§ 3 Testdatei anfordern

Die auf dieser Website von Soundarchive bereitgestellten Werke können auf Anfrage zu Testzwecken zur Verfügung gestellt werden. Hierfür muss der Kunde bestätigen, die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert zu haben und seine E-Mail Adresse angeben, an die von Soundarchive dann ein individueller, zeitlich limitierter Downloadlink für das ausgewählte Werk geschickt wird. Durch Anklicken des Downloadlinks wird die MP3-Datei auf den Rechner des Kunden herunter geladen. Dieser Service ist kostenlos.

Der Kunde ist berechtigt, diese Testdatei zu Zwecken der Eignungsprüfung des Werkes zu nutzen. Er darf sie hierfür vorübergehend auf seinem Rechner lokal abspeichern, in einem Projekt integrieren (synchronisieren) und zu internen Testzwecken nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich das Werk nur zur Eignungsprüfung zu nutzen und insbesondere


Der Kunde verpflichtet sich, Soundarchive von jeder Haftung für Kosten, Schäden, Handlungen oder Ansprüchen, die sich aus einer unberechtigten Nutzung des Werkes durch den Kunden ergeben, freizustellen.

Für weitergehende Nutzungszwecke muss der Kunde eine entgeltliche Lizenzierungsvereinbarung gemäß § 4 „Lizenzierungsvorgang“ abschließen.

Kommt es maximal 4 Wochen nach Erhalt der Testdatei nicht zu einer Lizenzierung des Werkes, erlischt die Befugnis, die Testdatei in jeglicher Art zu nutzen. Nach dieser Frist ist der Kunde verpflichtet, die Datei zu löschen.


§ 4 Lizenzierungsvorgang

Für über die in § 3 „Testdatei anfordern“ hinausgehende Nutzungsarten hat der Kunde einen Lizenzvertrag abzuschließen und eine Lizenzgebühr zu entrichten. Die Lizenzierung für eine kommerzielle Nutzung kann für die unter § 6 „Lizenzen und Lizenzgebühren“ angegebenen Nutzungsarten direkt online abgewickelt werden. Nachdem der Kunde ein Werk ausgesucht hat und die gewünschte Nutzung ausgewählt hat, wird der zu zahlende Preis berechnet und dem Kunden mitgeteilt.

Die Höhe der Lizenzgebühr ist abhängig von der Nutzungsart (z.B. „Werbung Kino“ oder „Hörbücher“), von der räumlichen Ausdehnung der Nutzung (weltweit, kontinental, national usw.) und von der genutzten Spieldauer in Sekunden. Darüber hinaus bei den Produkten „Hörbucher“ und „Games & Software“ von der Höhe der Auflage und bei Websites von der Nutzungsdauer in Jahren. Die Berechnungsgrundlagen sind unter § 6 „Lizenzen und Lizenzgebühren“ aufgeführt. Der Kunde verpflichtet sich, jedes zu lizenzierende Werk einer eindeutigen Produktion zuzuordnen (Auftraggeber – Projektname).

Die Lizenz wird nicht exklusiv, zeitlich unbegrenzt, ausschließlich für die vom Lizenznehmer angegebene Produktion erteilt. Nachträgliche Erweiterungen einer erworbenen Nutzungslizenz sowohl räumlich, als auch bezüglich der genutzten Spieldauer in Sekunden, als auch bei einer Neuauflage („Hörbucher“ sowie „Games & Software“) sind nicht möglich. In diesem Fall muss eine neue Lizenz erworben werden.

Der Kunde erhält durch Abschluss eines Lizenzvertrages die Nutzungslizenz am jeweiligen Werk, nicht jedoch am Namen des Künstlers oder des Titels des Werkes. Für eine Nutzung, welche die Nennung des Künstlers oder des Titels des Werkes in irgendeiner Form einbeziehen soll, ist eine vorherige schriftliche Einwilligung durch Soundarchive erforderlich.

Um den Lizenzierungsvorgang durchzuführen ist eine Registrierung erforderlich. Der Kunde hat die von Soundarchive bei der Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben.

Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

Die Daten des Kunden werden von Soundarchive auch nach Abschluss der Lizenzierung gespeichert und bei einem zeitlich nachfolgenden Lizenzierungsvorgang vom Kunden nach Eingabe der E-Mailadresse und des Passwortes automatisch wieder aufgerufen. Ändern sich nach der ersten Registrierung die angegebenen Daten, so ist der Kunde bei jedem weiteren Geschäftsabschluss selbst verpflichtet, seine Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Bei der Registrierung hat der Kunde ein Passwort auszuwählen. Der Kunde muss sein Passwort geheim halten und den Zugang zu seinen Registrierungsdaten sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, Soundarchive umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Passwort und die Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden.

Nach der Registrierung kann der Kunde den Zahlungsvorgang starten. Ein Vertrag kommt durch Bedienen der Buttons „Bestellung jetzt abschicken und per PayPal bezahlen“ oder optional "Bestellung jetzt abschicken und nach Rechnungserhalt bezahlen" zustande.

Wählt der Kunde die Option der Bezahlung über PayPal, wird er automatisch auf die Website von PayPal weitergeleitet, wo er die Bezahlung vornehmen kann.
Nachdem Soundarchive durch PayPal bestätigt wurde, dass der Bezahlvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhält der Kunde von Soundarchive automatisch per E-Mail den Downloadlink für das Werk und eine Rechnung. Eine Freigabeerklärung für die Nutzung entsprechend der gewählten Nutzungsart wird auf selbem Wege an den Kunden versandt, sobald der Rechnungsbetrag dem Bankkonto von Soundarchive gutgeschrieben wurde.

Die Option der Bezahlung nach Rechnungserhalt ist nur für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar. Wählt der Kunde die Option der Bezahlung nach Rechnungserhalt, wird ihm die Rechnung umgehend per E-Mail zugeschickt. Der Downloadlink für die Audiodatei in CD-Qualität wird dem Kunden innerhalb von 2 Werktagen von der Kundenbetreuung zugeschickt. Eine Freigabeerklärung für die Nutzung entsprechend der gewählten Nutzungsart erhält der Kunde unmittelbar nach Eingang des Rechnungsbetrages.

Die Freigabeerklärung schließt die Lizenzierung ab. Erst mit Erhalt der Freigabeerklärung ist der Kunde zur Nutzung des Werkes entsprechend der darin beschriebenen Nutzungsarten berechtigt.


§ 5 Nutzungslizenzen auf Anfrage

Für einige Werke kann die Nutzungsvereinbarung nicht online abgewickelt werden, da der Lizenzgeber von Soundarchive eine Rücksprache für Nutzungsanfragen fordert. In diesem Fall kann der Kunde per Kontaktformular eine Lizenzanfrage an Soundarchive senden. Soundarchive wird sich umgehend mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen, für den Kunden die Anfrage durchführen und ein Angebot erstellen. Eine aus diesen Verhandlungen resultierende Lizenzierung erfolgt per schriftlichen Vertrag zwischen Soundarchive und dem Kunden.


§ 6 Lizenzen und Lizenzgebühren

Eine Lizenz und die zu entrichtende Lizenzgebühr resultieren aus der Nutzungsart, der territorialen Verbreitung und der Spieldauer des genutzten Werkes in Sekunden.

Bei Soundarchive können Kunden Nutzungsrechte an bereitgestellten Werken zur Verwendung bei der Herstellung folgender audiovisueller Produktionen (Nutzungsarten) und Verbreitungsgebiete direkt online erwerben.

Kinofilm:
Musik für Kinoproduktionen inklusive deren Ausstrahlung im Fernsehen und im Internet und deren Verbreitung auf DVD oder sonstigen Filmdatenträgern - weltweit, kontinental, national.
Fernseh- und Dokumentarfilm:
Musik für TV-Produktionen (auch Trailer) und Dokumentarfilme inklusive deren Ausstrahlung im Internet und deren Verbreitung auf DVD oder sonstigen Filmdatenträgern - weltweit, kontinental, national.
Industriefilm:
Musik für Corporate-, Lehr-, Wirtschafts- und Imagefilme, inklusive deren Nutzung im Internet und der Verbreitung auf DVD oder sonstigen Filmdatenträgern - weltweit, kontinental, national.
Websites:
Musik für Websites und Podcasts - weltweit, kontinental, national.
Werbung TV:
Musik für Werbung im Fernsehen. Die Lizenz wird für einen Spot plus Reminder erworben - weltweit, kontinental, national, regional, lokal.
Werbung Radio:
Musik für Werbung im Radio. Die Lizenz wird für einen Spot plus Reminder erworben - weltweit, kontinental, national, regional, lokal.
Werbung Kino:
Werbung Kino. Die Lizenz wird für einen Spot plus Reminder erworben - weltweit, kontinental, national, regional, lokal.
Werbung Internet:
Musik für Werbung im Internet. Die Lizenz wird für einen Spot plus Reminder erworben - weltweit, kontinental, national.
Werbung alle Medien:
Musik für Werbung auf allen Medien. Die Lizenz wird für einen Spot plus Reminder erworben - weltweit, kontinental, national.
Hörbücher:
Musik für Hörspiele und Hörbücher - weltweit, kontinental, national.
Games & Software:
Musik für Computer- und Konsolenspiele sowie Software- und Mulrimediaprodukte - weltweit, kontinental, national.
Premium Lizenz:
Musik für die beliebige Nutzung in allen aufgeführten Nutzungsarten - weltweit, kontinental, national.

Verbreitungsgebiete
Weltweit:
Verbreitung ohne territoriale Einschränkung.
Kontinental:
Kontinentale Verbreitung. Gilt für den Fall einer ausschließlichen Verbreitung entweder in Europa, Nordamerika, Südamerika, Afrika oder Asien.
National:
Nationale Verbreitung. Soll das Produkt in mehreren Ländern verbreitet werden, ist die Lizenz für jedes Land einzeln zu erwerben. Die Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH) gelten als ein nationaler Verbund.
Regional:
Verbreitung nur innerhalb eines Bundeslandes/Kantons
Lokal:
Verbreitung innerhalb eines Landbezirks oder einer Großstadt.

Bei den Nutzungsarten Hörbücher sowie Games & Software wird der Preis für die Lizenznahme an die gewünschte Auflage gekoppelt.
Bei der Nutzungsart Websites wird der Preis für die Lizenznahme an die gewünschte Nutzungsdauer in Jahren gekoppelt.
Nutzungsarten, die vorstehend nicht aufgeführt sind, können ebenfalls möglich sein. Einzelheiten können beim Support telefonisch oder per E-Mail angefragt werden.


§ 7 Nutzungseinschränkung

Der Kunde darf bei Soundarchive lizenzierte Werke nicht für audiovisuelle Produktionen verwenden, deren Inhalte


Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, eine vorherige schriftliche Einwilligung einzuholen, wenn Werke für Produktionen verwendet werden sollen, die


Der Kunde erwirbt die Nutzungslizenz am jeweiligen musikalischen Werk, nicht jedoch am Namen des Künstlers oder des Werkstitels. Für eine Nutzung, welche die Nennung des Künstlers oder des Werkes in irgendeiner Form einbezieht, ist eine schriftliche Genehmigung durch Soundarchive erforderlich.


§ 8 Zahlungsbedingungen

Die Lizenzgebühr für die Nutzung der Werke ist sofort zur Zahlung fällig und wird über PayPal eingezogen. Die Zahlung kann bei PayPal über ein PayPal Konto, per Kreditkarte, per Lastschrift oder per sofortige Online-Überweisung erfolgen. Wählt der Kunde die Option der Bezahlung nach Rechnungserhalt, ist die Zahlung innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Soundarchive berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Soundarchive ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Soundarchive berechtigt, diesen geltend zu machen


§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Soundarchive anerkannt wurden.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 10 Datenschutz

Soundarchive beachtet bei der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Detaillierte Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung zwischen Soundarchive und dem Kunden erforderlichen personenbezogenen Daten durch Soundarchive befinden sich in der Datenschutzerklärung.


§ 11 Urheber- und Leistungsschutzrechte

Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Rechte an den von Soundarchive bereitgestellten Werken einschließlich etwaiger Urheber- oder Lizenzrechte oder sonstiger Rechte oder vergleichbarer Rechtspositionen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich Soundarchive und/oder deren Lizenzgebern zustehen und wird diese nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Soundarchive nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine Bearbeitung davon herstellen, die über das Verlängern- oder Verkürzen bzw. das Herstellen eines Ausschnittes des Werkes per Schnitt hinausgeht. Weitergehend ist es nicht gestattet, das Werk, auch in Ausschnitten, zu verkaufen, abzutreten, Unterlizenzen diesbezüglich zu vergeben oder irgendwelche Rechte an den Werken zu übertragen oder sich irgendwelcher Rechte an dem Werk zu berühmen.

Soundarchive gewährleistet, Eigentümer und/oder Lizenznehmer aller Rechte an dem Inhalt zu sein und das Recht zu haben, dem Kunden die Lizenz gewähren zu können und dem Kunden gestatten zu können, die ihm gewährten Rechte zu nutzen.

Die Aufführungsrechte und das Recht für die mechanische Vervielfältigung eines Großteils der Werke werden durch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Berlin und München) und ihre internationalen Partnergesellschaften wahrgenommen. Diese Rechte sind vom Kunden bei der GEMA oder der regional zuständigen Verwertungsgesellschaft einzuholen. Hierfür sind an die jeweilige Gesellschaft gesonderte Nutzungsentgelte zu zahlen. Ausgenommen sind Werke, die nicht mit einem entsprechenden Hinweis versehen sind.


§ 12 Gewährleistung

Mit der Angabe von Leistungsdaten oder sonstigen Beschreibungen der Werke übernimmt Soundarchive keine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes.


§ 13 Haftung

Soundarchive haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Soundarchive, ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Soundarchive für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Soundarchive, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Soundarchive.

Sofern Musikwerke oder Informationen unentgeltlich überlassen werden, ist eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel der Musikwerke und Informationen insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit - außer bei Vorsatz oder Arglist - ausgeschlossen.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Soundarchive und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

Obgleich sich Soundarchive stets bemüht, ihre Website virenfrei zu halten, garantiert Soundarchive keine Virenfreiheit. Vor dem Herunterladen von Musikwerken wird der Nutzer zum eigenen Schutz, sowie zur Verhinderung von Viren auf SCORBE.com, für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen.


§ 14 Hyperlinks

SCORBE.com kann Hyperlinks zu Websites Dritter enthalten. Soundarchive übernimmt für die Inhalte dieser Websites weder eine Verantwortung, noch macht Soundarchive sich diese Websites und ihre Inhalte zu eigen, da Soundarchive die verlinkten Informationen nicht kontrolliert und für die dort bereit gehaltenen Inhalte und Informationen auch nicht verantwortlich ist. Deren Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.


§ 15 Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Für Kunden, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuell entstehenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Soundarchive ist aber berechtigt, wahlweise am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken


Stand: 14. Juli 2008

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